Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Gasanlagenprüfungengem. § 41a StVZO

Der ordnungsgemäße Einbau bzw. die Vorschriftmäßigkeit der Gasanlage muss durch zwei Untersuchungen bestätigt werden. Zum einen die einmalige Gassystem-Einbauprüfung (GSP) und die wiederkehrenden Gasprüfungen (GWP).

Was hat eine GSP auf sich? Die Definition hierzu lautet: Gassystem-Einbauprüfung. Ingenieure anerkannter Prüfungsorganisationen prüfen das Gassystem einmalig nach dem Einbau. Grundlage dafür ist die europäische Regelung ECE-R115 und lässt sich an der Genehmigungsnummer, z.B. R115-000001, erkennen. Gasanlagen, die nicht direkt nach dem Einbau geprüft wurden, müssen sich einer Einzelbegutachtung unterziehen. Wir informieren gerne darüber.

Wir selbst bieten Ihnen die wiederkehrende Gasprüfung (GWP) bei uns vor Ort an. Die Gassystem-Einbauprüfung (GSP) vermitteln wir gern für Sie an einen unserer kompetenten Fachpartner.

Zum Seitenanfang